Wildpark e. V. und die Bürgerinitiativen gegen die Netzverknüpfung lehnen den Vertragsentwurf über die Bildung einer kommunalen Arbeitsgruppe ‚Integriertes Verkehrskonzept Potsdam-Mittelmark / Stadt Potsdam‘ in der vorliegenden Form ab.

Der vorliegende Vertragsentwurf zur Bildung einer kommunalen Arbeitsgruppe ‚Integriertes Verkehrskonzept Potsdam-Mittelmark / Stadt Potsdam‘ übernimmt in den wesentlichen Zügen die Regelungen der Geschäftsordnung der Gemeinsamen Arbeitsgruppe, die letztes Jahr aus den entsprechenden Ausschüssen der politischen Organe des Kreises und der Stadt heraus gegründet worden war. Deren Arbeit war letztlich wegen fehlender kreisverfassungsrechtlicher Legitimation und an bürokratischen Hemmnissen gescheitert. Die Festlegungen in der Satzung, insbesondere die eingeschränkte Zielsetzung, die gewählte Vorgehensweise und insbesondere der Ausschluß der Öffentlichkeit waren bereits damals heftig von allen Seiten stark kritisiert worden.

Der Vertragsentwurf ist aus Sicht des Wildpark e. V. und der Bürgerinitiativen, die zusammen einen Großteil der von einem möglichen Bau der sogenannten Ortsumgehung betroffenen Kreisbevölkerung repräsentieren, in mindestens folgenden Punkten zu ändern:

1) Die Zielstezung ist ergebnisoffen zu formulieren. Die bereits im Vertrag vorgenommene Festlegung auf ‚die Wiederaufnahme des Raumordnungsverfahrens durch das MIR für die Abschnitte B1-B2 und B1-L90‘ kann nicht Zielsetzung einer Arbeitsgruppe sein, die ersteinmal die Kriterien eines regionalen integrierten Verkehrskonzeptes formulieren soll. Die Vertreter des Kreises würden die Interessen ihrer Wählerschaft schlecht vertreten, wenn sie sich bereits im Vertrag auf ein festes Ziel festlegen lassen würden, das erhebliche negative Konsequezen für die Kreisbevölkerung im betroffenen Bereich hat ohne im Vorfeld den wahren Bedarf festgestellt, eine gründliche Kosten-Nutzen-Analyse und denkbare Alternativen erwogen zu haben.

Darüber hinaus ist es inkorrekt, die Wiederaufnahme eines Raumordnungsverfahrens für den Abschnitt B1-L90 vertraglich als Ziel festzuschreiben, wo es doch noch nie ein Raumordnungsverfahren für diesen Abschnitt gab. Darin wird deutlich, daß es den Verfassern des Vertragsentwurfes offensichtlich nicht um die ergebnisoffene Diskussion eines auf die Bedürfnisse und besonderen Gegebenheiten von Potsdam und sein Umland abgestimmtes Verkehrskonzeptes geht, sondern das Instrument ‚Kommunale Arbeitsgruppe‘ mißbraucht werden soll, um ein bereits festliegendes Ergebnis reibungsarm und mit dem Deckmantel einer demokratischen Vorgehensweise getarnt schnellstmöglich umzusetzen.

2) Die Gemeinde Nuthetal soll nicht beteiligt werden, obwohl diese besonders nachteilig von der auch nur abschnittsweisen Errichtung der Ortsumgehung betroffen wäre.Die Beschränkung auf die beiden Abschnitte Havelspange und Werderast offenbart eine gefährliche Salamitaktik. Die Erfahrungen (die auch bei den initiierenden Verwaltungen für diese Arbeitsgruppe bekannt sind) lehren, daß an den Endpunkten von gut ausgebauten Straßenabschnitten zwangsläufig Stauprobleme auftreten, die zu einem weitern Ausbau zwingen.

3) Der Kreistag hat am 21.10.2004 (DS 2004/352) beschlossen, einen Vertreter der BI’s als beratendes Mitglied in die gemeinsame Arbeitsgruppe zu entsenden. Dieser Beschluß ist nun entsprechend auf dei kommunale Arbeitsgruppe anzuwenden.

4) Die Hauptsatzung des Kreises kennt klare Kriterien, die dazu berechtigen bei Beratungen seiner Organe die Öffentlichkeit auszuschließen. Diese treffen aber auf das hier zu behandelnde Thema nicht zu. Die kommunale Arbeitsgruppe wäre also gemäß dieses Vertrages nicht satzungskonform. Da gerade bei diesem Thema ein hohes öffentliches Interesse besteht, sind die Sitzungen öffentlich zu führen und die Ergebnisse der breiten Öffentlichkeit zeitnah bekannt zu machen. Oder scheuen sich die Politiker und Verwaltungsvertreter mit ihrer Meinung in der Öffentlichkeit indentifiziert zu werden?

Für die Bürgerinitiativen

Werder blüht was

Rehbrücke

sowie

Wildpark e. V.