Aus Potsdamer Neueste Nachrichten | 25.03.2004
Potsdam (PNN/HKX). Die aktuellen Pläne für die Netzverknüpfung Potsdam werden modifiziert. Wie die PNN aus sicherer Quelle erfuhren, wurde zwischen den Regierungsparteien ein Kompromiss erzielt, wonach nur der Abschnitt zwischen B1 und B2, die so genannte Spange über den Templiner See, im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes verbleibt. Die Abschnitte von der B1 in Pirschheide durch den Wildpark zur A10 in Phöben sowie von der B2 durch die Ravensberge zur Nuthestraße am Bahnhof Drewitz werden den Informationen zufolge nur noch im „weiteren Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplanes geführt: Damit wäre eine weitere Planung in den nächsten fünf Jahren ausgeschlossen. Von den eingesparten Geldern sollen andere Bauprojekte in Brandenburg profitieren. Auch Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) soll sich gegenüber dem Landesbauministerium für eine solche Lösung ausgesprochen haben. Bislang wurde davon ausgegangen, dass der Bund die Brücke über den Templiner See nur gemeinsam mit den beiden anderen Abschnitten der Netzverknüpfung finanziert.
Die Bundestagsabgeordnete Cornelia Behm (Bündnis 90/ Grüne) wollte die Informationen zwar nicht bestätigen. Sie räumte aber ein, dass zwischen Grünen und SPD ein „tragfähiger Kompromiss“ gefunden worden sei. „Es wird auf jeden Fall eine Umstufung von Abschnitten geben, so dass der Name Netzverknüpfung nicht mehr gerechtfertigt ist“, sagte Behm gegenüber den PNN. Keine Hoffnung gebe es allerdings für eine Änderung des Status’ der Ortsumgehung Michendorf. Sie wird im neuen Bundesverkehrswegeplan als „fest disponiert“ geführt. Trotz der von den Grünen geäußerten, massiven Bedenken zu sozialen, räumlichen, ökonomischen und politischen Folgen gebe es im Verkehrsausschuss des Bundestags keine neuen Debatten über die Umgehungsstraße. Behm: „Für die SPD ist der Fall erledigt.“ Der Verkehrsausschuss hatte gestern zu den Brandenburger Projekten im neuen Bundesverkehrswegeplan diskutiert. Vor der Sommerpause soll der Plan in Gesetze gegossen und durch den Bundestag verabschiedet werden.
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